Überschwemmungsgebietskarten nach Bundesgesetz / Landeswassergesetz

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und dem Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein sind Überschwemmungsgebiete Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Für die Berechnung der Überschwemmungsgebiete wird ein Hochwasserereignis angesetzt, dass statistisch mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Die Grundlagen für die Abgrenzung von Überschwemmungsgebieten in Schleswig-Holstein wurden 2007 im Generalplan "Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt Schleswig-Holstein" erarbeitet.

Überschwemmungsgebiete sind ein wesentlicher Bestandteil der nach dem europäischen Wasserrecht (EG-HWRL) zu ermittelnden Hochwasserrisikogebiete.

Hochwasserkarten und -pläne nach der Europäischen Hochwasser - Richtlinie

Mit der Einführung der EG-Hochwasserrichtlinie(1) hat sich die Wasserpolitik der EU die Aufgabe gestellt, einen geschlossenen wasserwirtschaftlichen Methoden- und Planungsraum zu entwickeln:
Im Einklang mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie(2) erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie nicht nur in denselben Gebietsabgrenzungen (Flusseinzugsgebiete), sondern auch im Rahmen aufeinander abgestimmter Zeitpläne.
Insgesamt sind die Wechselwirkungen des Hochwasserschutzes mit der Ökologie und der Ökonomie, sowie mögliche Folgen einer Klimaänderung, zu berücksichtigen.

Durch die Betrachtung von Flusseinzugsgebieten ist ein national und international abgestimmtes Vorgehen erforderlich.

Für Schleswig-Holstein ist bei der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie von besonderer Bedeutung, dass für den Küsten- und den Binnenhochwasserschutz zukünftig aufeinander abgestimmte Strategien in Form von Risikomanagementplänen zu entwickeln sind.

In einer dreistufigen Bearbeitung wird zuerst eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt und darauf aufbauend Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erstellt. Diese bilden eine Grundlage für die daraus abzuleitenden Hochwasserrisikomanagementpläne.
Daran gekoppelt sind erste Umsetzungsfristen bis 2011, 2013 bzw. 2015 mit darauf folgenden 6-jährigen Überprüfungszyklen.


(1) Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

(2) Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik



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